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   VG Leipzig, 21.04.2016 - 5 K 634/15   

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https://dejure.org/2016,8808
VG Leipzig, 21.04.2016 - 5 K 634/15 (https://dejure.org/2016,8808)
VG Leipzig, Entscheidung vom 21.04.2016 - 5 K 634/15 (https://dejure.org/2016,8808)
VG Leipzig, Entscheidung vom 21. April 2016 - 5 K 634/15 (https://dejure.org/2016,8808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Stadt Leipzig muss die Sachkostenpauschale für "Tagesmütter" neu regeln

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stadt Leipzig muss die Sachkostenpauschale für "Tagesmütter" neu regeln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt Leipzig muss die Sachkostenpauschale für "Tagesmütter" neu regeln - Prüfungen der Kalkulationen der Stadt ergeben sachwidrig festgesetzte Kostenpauschalen

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 1.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der

    Dies gilt im Ansatz auch in Bezug auf die Ermittlung der hierfür anzusetzenden üblichen Kosten, sofern eine hinreichende Vergleichbarkeit der Sache nach gegeben ist (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 21. April 2016 - 5 K 634/15 - juris Rn. 88).
  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 3.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der

    Dies gilt im Ansatz auch in Bezug auf die Ermittlung der hierfür anzusetzenden üblichen Kosten, sofern eine hinreichende Vergleichbarkeit der Sache nach gegeben ist (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 21. April 2016 - 5 K 634/15 - juris Rn. 88).
  • OVG Sachsen, 23.01.2019 - 4 A 744/17

    Tagespflege; Anerkennungsbetrag; Jugendhilfe; Kostenkalkulation

    Die Kammer habe mit weiterem Urteil vom 21. April 2016 (5 K 634/15, juris) in Auseinandersetzung mit den einzelnen Aufwandspositionen in der Kostenkalkulation der Beklagten dargelegt, dass diese überwiegend vertretbar seien.

    Das Verwaltungsgericht hat sich zur Begründung seiner Entscheidung zum einen auf sein Urteil vom 21. April 2016 (5 K 634/15, juris) bezogen und auf die dort im Einzelnen erfolgte Auseinandersetzung mit der Kostenkalkulation der Beklagten verwiesen, die es nur bezüglich einzelner Positionen als unzureichend angesehen hat.

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